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Gewerbe anmelden und Geschäftskonto eröffnen

Wer sich selbstständig macht, erledigt drei Dinge fast gleichzeitig: Gewerbeamt, Finanzamt, Konto. Hier steht, was davon zuerst kommt und was Sie jeweils brauchen.

Die Reihenfolge

Gewerbe oder freier Beruf?

Freie Berufe wie Ärzte, Anwälte, Journalisten, Designer oder IT-Berater melden kein Gewerbe an, sondern nur beim Finanzamt. Alle anderen Selbstständigen brauchen eine Gewerbeanmeldung.

Gewerbe anmelden

Beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, in vielen Städten auch online. Anmelden müssen Sie, sobald Sie die Tätigkeit beginnen. Die Gebühr legt die Gemeinde fest, meist zwischen etwa 15 und 65 €.

Finanzamt

Innerhalb eines Monats nach Beginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgeben. Dort entscheiden Sie auch über die Kleinunternehmerregelung. Die Steuernummer kommt danach per Post.

Geschäftskonto eröffnen

Am besten direkt mit der Gewerbeanmeldung, damit von der ersten Rechnung an alles getrennt läuft. Beim Tide Geschäftskonto bringt der Empfehlungscode Y9N94J 200 € Startprämie.

Was Sie bereithalten sollten

  • AusweisPersonalausweis oder Reisepass, für Gewerbeamt und Video-Ident der Bank
  • GewerbeanmeldungFormular GewA 1, online oder vor Ort, plus Gebühr
  • ErlaubnisseNur bei erlaubnispflichtigen Gewerben, etwa Handwerkskarte, Gaststättenerlaubnis oder Maklererlaubnis
  • ELSTER-ZugangFür den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Registrierung dauert einige Tage, weil der Aktivierungscode per Post kommt
  • Für das KontoSteuer-ID, Geschäftsadresse und, sobald vorhanden, Gewerbeschein und Steuernummer. Was Tide genau verlangt, steht auf der Seite Tide Konto eröffnen

Bei UG und GmbH ist es anders

Eine Kapitalgesellschaft braucht das Konto vor der Eintragung ins Handelsregister, denn das Stammkapital muss eingezahlt sein, bevor der Notar die Anmeldung einreicht. Fragen Sie deshalb vorher bei der Bank nach, ob sie Konten für Gesellschaften in Gründung eröffnet und wie schnell sie die Einzahlungsbestätigung ausstellt.

Beim Einzelunternehmen gibt es diese Reihenfolge nicht. Hier können Sie das Geschäftskonto eröffnen, sobald der Gewerbeschein da ist, oder auch erst ein paar Wochen später.

Häufige Fragen

Muss das Geschäftskonto vor der Gewerbeanmeldung da sein?

Beim Einzelunternehmen nein. Gewerbeamt und Finanzamt fragen nicht nach einem Konto. Nur bei UG und GmbH muss das Konto vor der Handelsregisteranmeldung stehen, weil dort das Stammkapital eingezahlt wird.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. Üblich sind etwa 15 bis 65 €. Erlaubnispflichtige Gewerbe kosten zusätzlich.

Brauche ich als Kleingewerbe überhaupt ein Geschäftskonto?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es für Einzelunternehmer nicht, empfehlenswert aber fast immer. Die Gründe stehen auf der Seite Geschäftskonto für Kleingewerbe.

Kann ich nebenberuflich ein Gewerbe anmelden?

Ja. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber informieren, wenn der Arbeitsvertrag das verlangt. Für Gewerbeamt, Finanzamt und Geschäftskonto gilt dasselbe wie im Hauptberuf.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Gebühren können sich ändern und unterscheiden sich je nach Gemeinde. Stand September 2026.

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